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Gesellschaftsrecht

Wir werden als eine führende Kanzlei auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts gesehen. Unternehmen und ihre Anteilseigner wenden sich an uns, wenn sie sich mit grundlegenden Problemen des Kapitalgesellschaftsrechts oder des Personengesellschaftsrechts konfrontiert sehen. Stiftungen und Vereine suchen unseren Rat in strukturellen und organisatorischen Angelegenheiten.

Unsere Tätigkeit umfasst neben der Beratung zu der strategisch richtigen Rechtsform insbesondere die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschaftervereinbarungen sowie die Verhandlung hierüber mit den Investoren. Unsere Mandanten decken das gesamte Unternehmensspektrum ab, von Start-ups über mittelständische Unternehmen mit komplexen Anteilseignerstrukturen, gelisteten und nicht gelisteten Konzernen, nationalen wie internationalen Joint Ventures bis hin zu Unternehmen, bei denen eine Nachfolge ansteht.

Gegenstand unserer Beratungen sind dabei vor allem die Aufgaben- und Gewaltenteilung im Unternehmen zwischen Anteilseignern, Geschäftsführung und Aufsichtsorangen (Corporate Governance), Liquidationspräferenzen und sonstige Schutzmechanismen für Investoren, die Harmonisierung von Thesaurierungs- und Ausschüttungsinteressen, Abfindungsregelungen bei Ausscheiden von Gesellschaftern, Beteiligungsmodelle für Manager und Mitarbeiter sowie Exit-Gestaltungen.

Besonders gefragt ist unsere gesellschaftsrechtliche, und erbrechtliche, Expertise bei allen Themen, die sich um die Unternehmensnachfolge ranken. Wir beraten Unternehmensinhaber zu allen in Betracht kommenden Wegen, auf denen die Verantwortung für das Unternehmen an Dritte übergeben werden kann. Dabei erläutern wir auch, welche Folgen die einmal getroffene Entscheidung in der Regel für die Mitarbeiter des Unternehmens haben werden. Da wir mit den Investitionslogiken von Investoren vertraut sind, können wir in Verhandlungen mit ihnen „auf Augenhöhe“ führen.

Unsere anwaltliche Tätigkeit beschränkt sich nicht auf die Beratung und die Gestaltung von Verträgen. Wir unterstützen unsere Mandanten erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen Durchsetzung ihrer Interessen, sei es auf Seiten der Gesellschaft gegen missbräuchlich agierende Minderheitsgesellschafter oder auf Seiten von Minderheitsgesellschaftern gegen treuwidrige Ausübung der Mehrheitsmacht. Aufgrund unserer Erfahrung, die wir über Jahrzehnte bei der Führung von Prozessen in Gesellschafterangelegenheiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten unter Beweis gestellt haben, werden wir häufig im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über den Ausschluss von Gesellschaftern oder die Auflösung von Gesellschaften wegen tiefgreifender Zerwürfnisse unter den Gesellschaftern mandatiert.

Transaktionen

Bei der Betreuung inländischer wie grenzüberschreitender Transaktionen genießen die Partner seit vielen Jahren einen hervorragenden Ruf. Das Beratungsfeld ist breit gestreut. Strategische Anteils- und Unternehmensverkäufe rechnen ebenso hierzu wie Private Equity und Venture Capital Deals sowie die Gründung von Joint Ventures, häufig zwischen Beteiligten aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Darüber hinaus unterstützen wir Entwicklungsbanken (DFI) bei ihren Equity-Investments in europäischen, asiatischen und südamerikanischen Ländern sowie bei ihrem Exit aus solchen Beteiligungen.

Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Rechtsformumwandlungen, gleich ob national oder transnational, begleiten wir von den ersten strategischen Überlegungen bis hin zu ihrer Umsetzung. Mandanten schätzen unsere umfassende Beratung zu Transaktionsrisiken, insbesondere aufgrund von Anfechtungen notwendiger Gesellschafterbeschlüsse, und den Haftungsrisiken für die beteiligten Rechtsträger und ihre Organe.

Prozessführung und Streitbeilegung

Gestützt auf die Erfahrung aus einer großen Zahl von Gerichtsverfahren, die wir in der Vergangenheit für Mandanten geführt haben, geben wir fundierte Einschätzungen zu Prozessverläufen und Prozessaussichten. Materielle Expertise verbinden wir mit dem Gespür für die richtige Prozesstaktik, einer ausgefeilten Schriftsatztechnik und der souveränen Verhandlungsführung vor Gericht.

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung in komplexen Rechtsstreitigkeiten in unterschiedlichen Bereichen des Zivilrechts. Prominente von uns betreute Prozesse betrafen u.a. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertriebsverträgen und gewerblichen Mietverträgen, Produkthaftungsfälle, die Verhinderung bzw. Verfolgung von Verstößen gegen Wettbewerbsverbote, berufliche Pflichtverletzungen von steuerlichen und rechtlichen Beratern, missbräuchliche Gestaltungen und Treuepflichtverletzungen bei der Restrukturierung von Unternehmen sowie erbrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere in Bezug auf Unternehmensbeteiligungen.

Im Hinblick auf unsere besonderen gesellschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Kenntnisse auf den Gebieten des Gesellschaftsrechts und Bilanzrechts werden wir häufig hinzugezogen, wenn Gesellschafter über unterbliebene Gewinnausschüttungen oder die Höhe der Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft streiten, Geschäftsführer sich gegen eine außerordentliche Abberufung und Beendigung ihres Anstellungsvertrages zur Wehr setzen möchten oder eine Haftung von Geschäftsführern oder Mitgliedern von Aufsichtsorganen im Streit steht. Unsere umfangreichen Transaktionserfahrungen sind der Grund dafür, dass wir regelmäßig im Zusammenhang mit Post M&A-Streitigkeiten beauftragt werden.

In nationalen wie internationalen Schiedsverfahren wirken wir als Schiedsrichter mit oder treten als Parteivertreter auf.