Gesellschaftsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Kapitalgesellschaftsrechts und des Personengesellschaftsrechts. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist neben der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen die Verhandlung und Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen (einschließlich Joint Venture Verträgen), bei denen Fragen der Finanzierung, der Corporate Governance, Beschränkungen für Verfügungen über Anteile und Exit-Strategien im Vordergrund stehen.
Einen breiten Raum unserer anwaltlichen Tätigkeit nimmt die Geltendmachung von Gesellschafterrechten, wie Ausschüttungs- und Abfindungsbegehren oder Informationsrechten, bzw. die Abwehr der missbräuchlichen Ausübung solcher Rechte ein. Unsere Erfahrung, die wir über Jahrzehnte bei der Führung von Prozessen in Gesellschafterangelegenheiten vor ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten gewonnen haben, befähigt uns, auch die besonders herausfordernden Rechtsstreitigkeiten über den Ausschluss von Gesellschaftern oder die Auflösung von Gesellschaften in effizienter Weise zu führen.
Häufig hinzugezogen werden wir bei der Bestellung und Abberufung von Organmitgliedern. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen von Organmitgliedern vertrauen unsere Mandanten nicht nur auf unsere Kompetenz in gesellschaftsrechtlichen und bilanzrechtlichen Fragen, sondern auch auf unsere Expertise in Bezug auf alle prozessualen Aspekte solcher Streitigkeiten.
Transaktionen
In den letzten drei Jahrzehnten haben wir eine große Bandbreite von inländischen und grenzüberschreitenden Transaktionen rechtlich betreut. Strategische Anteils- und Unternehmensverkäufe rechneten ebenso hierzu wie Private Equity und Venture Capital Deals sowie die Gründung von Joint Ventures, häufig zwischen Beteiligten aus unterschiedlichen Herkunftsländern. Wir haben internationale institutionelle Investoren bei ihren Equity-Investments in einer Vielzahl europäischer, asiatischer und südamerikanischer Länder und dem Exit aus solchen Beteiligungen rechtlich unterstützt.
Über besonderes Know-how verfügen wir in Bezug auf die Umstrukturierung von Unternehmen. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Rechtsformumwandlungen, gleich ob national oder transnational, werden von uns ausgehend von den ersten strategischen Überlegungen bis hin zu ihrer Umsetzung rechtlich begleitet.
Aufgrund unserer forensischen Expertise werden wir häufig im Rahmen von Post M&A-Streitigkeiten konsultiert und damit beauftragt, die in Frage stehenden Ansprüche gerichtlich oder schiedsgerichtlich geltend zu machen bzw. abzuwehren.